Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Edelmetall-Ankauf

wagener-gold International e.K., Pirmasens

 § 1 - Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen wagener-gold International e.K. und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Der Verkäufer muß volljährig sowie voll geschäftsfähig sein.

§ 2 - Zusendung

Die Zusendung von Gold, Zahngold, Platin, Münzen, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschieht ausschließlich auf Kosten und Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muß ein vom Verkäufer ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Edelmetallbegleitschreiben beigefügt sein. Das Begleitschreiben kann sowohl heruntergeladen und ausgedruckt als auch telefonisch, per eMail oder auf dem Postweg angefordert werden.

§ 3 - Preisangebot

Nach Begutachtung der uns zugesandten Gegenstände werden wir dem Verkäufer telefonisch, per eMail oder auf dem Postweg ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Grundlage der Erstellung des Angebotes ist der Tageskurs am Tag der Zustellung der angebotenen Gegenstände in unseren Geschäftsräumen. Beim Zustandekommen einer Transaktion werden dem Verkäufer die Versandkosten bis zu einer Höhe von 7,- EUR erstattet, wenn der Ankaufswert über 500,- EUR liegt. Sollte keine Angebotsabgabe unsererseits möglich sein, senden wir die Gegenstände auf unsere Kosten nach Absprache mit dem Verkäufer an diesen zurück.

§ 4 - Mängel

Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt sodaß eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, daß die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in unseren Räumen begutachtet, bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen. Sollte dem Verkäufer versehentlich weniger als auf dem Begleitschein angegeben, bzw. vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt werden, wird ihm dieses durch uns mitgeteilt. Wir behalten uns das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.

§ 5 - Begutachtung

Um eine schnelle Begutachtung der übersandten bzw. vorgelegten Gegenstände zu gewährleisten, ist der Verkäufer damit einverstanden, daß die Gegenstände bei der Prüfung auf Echtheit teilweise oder vollständig zerstört werden. Auch bei einer vollständigen Zerstörung der Gegenstände ist der Verkäufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verpflichtet, wenn die Gegenstände entgegen der vertraglichen Vereinbarung kein Edelmetall enthalten. Weitere Ansprüche des Verkäufers bleiben hierdurch unberührt.

§ 6 - Ankauf und Kaufpreiszahlung

Der Ankauf der übersandten bzw. uns vorgelegten Gegenstände erfolgt auf Grund der Bestätigung des Verkäufers, daß alle Gegenstände ausnahmslos sein alleiniges Eigentum sind und keine Rechte Dritter darauf lasten, nicht aus einem Raub, Einbruch oder Diebstahl, Unterschlagung oder einer sonstigen Straftat oder strafbaren Handlung stammen und daß der Verkäufer die alleinige Verfügungsberechtigung über diese Gegenstände ausübt. Der Kaufpreis wird ausschließlich und unverzüglich nach Angebotsannahme an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Online-Banküberweisung ausgezahlt. Bei persönlicher Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ist auch Barzahlung möglich. Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern nach § 414 BGB muß uns gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muß der Verkäufer uns eine nach dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird dann unverzüglich nach Eingang von uns vorgenommen.

§ 7 - Rücksendung

Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch beim Verlassen unseres Unternehmens. Nach Entgegennahme bzw. Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger/Verkäufer verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich an die Firma Nicolas Wagener zu übersenden. Der Empfänger der Rücksendung ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandung hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Rücksendung als genehmigt.

§ 8 - Datenschutz

Alle Kundendaten, persönliche oder geschäftliche eMail-Adressen, Bankverbindungen oder ähnliche Angaben die uns anvertraut werden unterliegen der Geheimhaltung. Wir schützen die privaten Daten und stellen sie nicht anderen Nutzern zur Vefügung.

§ 9 - Eigentumsübertragung

Das Eigentum der angekauften Waren geht mit Zahlung des Kaufpreises an uns über.

§ 10 - Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 - Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist Pirmasens.

§ 12 - Schlußbestimmung / Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlich zuässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

--------------- Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Edelmetall-Ankauf ------------